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Mitarbeiterin von Hörgeräte Scholl erklärt einem Kunden die Kosten

Preise und Kassenzuschuss

Gutes Hören muss nichts kosten. Besseres Hören darf etwas kosten.

Für gesetzlich Versicherte gibt es moderne Hörgeräte zum Nulltarif – bis auf zehn Euro Zuzahlung je Gerät. Wo Sie mehr investieren, sagen wir Ihnen vorher genau, wofür.

15 Fachgeschäfte in der Region · Hörtest kostenlos · persönlich beraten

Grobe Orientierung

Sechs Leistungsklassen – vom Nulltarif bis zur Spitzenklasse

Die genauen Beträge hängen vom Modell und von Ihrer Kasse ab. Diese Übersicht zeigt die Größenordnung – den verbindlichen Preis erhalten Sie schriftlich, bevor Sie sich entscheiden.

  1. Stufe 1 von 6

    Nulltarif

    0 €*

    • Statisches Richtmikrofon
    • Manuelle Programmwahl
    • Manueller Lautstärkesteller
    • Fernbedienbar
    • 6 Frequenzkanäle
  2. Stufe 2 von 6

    Basisklasse

    ab ca. 100 €*

    • Automatisches Richtmikrofon
    • Automatische Lautstärkeregelung
    • Erleichterte Bedienung
    • Drahtlos mit TV und Telefon verbunden
    • Bis zu 12 Frequenzkanäle
  3. Stufe 3 von 6

    Einstiegsklasse

    ab ca. 500 €*

    • Weniger Windgeräusche
    • Dämpfung plötzlicher Geräusche
    • Design-Bauformen verfügbar
    • Mit Akku erhältlich
    • Bis zu 24 Frequenzkanäle
  4. Stufe 4 von 6

    Viel Komfort fürs Geld

    Mittelklasse

    ab ca. 1.000 €*

    • Vollautomatisch mit Situationserkennung
    • Beide Geräte arbeiten zusammen
    • Leichter verstehen in lauter Umgebung
    • Natürlichere eigene Stimme
    • Bis zu 36 Frequenzkanäle
  5. Stufe 5 von 6

    Oberklasse

    ab ca. 1.500 €*

    • Leichter verstehen auf Entfernung
    • Komfortabler in lauter Umgebung
    • Gut ansprechbar von vorne und hinten
    • Leichter verstehen bei Wind
    • Bis zu 48 Frequenzkanäle
  6. Stufe 6 von 6

    Spitzenklasse

    ab ca. 2.000 €*

    • Hören mit KI-Unterstützung
    • Bester Komfort in allen Situationen
    • Brillanter Klang
    • Komfortabler in halligen Räumen
    • Bis zu 64 Frequenzkanäle

* Ungefährer Eigenanteil pro Ohr für gesetzlich Versicherte mit ohrenärztlicher Verordnung, je nach Modell und Hersteller; ggf. zuzüglich Zubehör und 10 € gesetzlicher Zuzahlung je Hörgerät. Maßgeblich ist immer der individuelle Kostenvoranschlag nach Ihrem Hörtest.

Partner aller Krankenkassen

In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit allen Kassen

Egal, wo Sie versichert sind: Wir rechnen direkt mit Ihrer Krankenkasse ab und übernehmen den Schriftverkehr für Sie.

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  • AOK
  • Techniker Krankenkasse
  • Barmer
  • DAK-Gesundheit
  • KKH
  • hkk
  • IKK classic
  • BKK
  • Knappschaft

Kein Kleingedrucktes

Was bei uns immer inklusive ist

Diese Leistungen tauchen bei uns nie als Zusatzposten auf.

  • Der Hörtest und die Beratung
  • Das Probetragen im Alltag, so lange Sie es brauchen
  • Alle Nachjustierungen während der Anpassung
  • Reinigung und Kontrolle Ihrer Geräte, dauerhaft
  • Der Schriftverkehr mit Ihrer Krankenkasse

Sie sind gesetzlich versichert?

Dann brauchen Sie für den Zuschuss eine Verordnung vom HNO-Arzt. Den Rest erledigen wir: Abrechnung, Formulare, Rückfragen der Kasse.

Privat, Beihilfe oder Berufsgenossenschaft?

Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie vor der Versorgung einreichen können. So wissen Sie vorher, was erstattet wird.

Fragen zu Kosten

Geld ist kein unangenehmes Thema

Was zahlt die Krankenkasse für ein Hörgerät?

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen einen Festbetrag je Ohr für eine ausreichende Versorgung. Damit erhalten Sie ein modernes digitales Hörgerät, für das nur die gesetzliche Zuzahlung von zehn Euro je Gerät anfällt. Voraussetzung ist eine ohrenärztliche Verordnung.

Warum kosten manche Hörgeräte trotzdem Geld?

Wenn Sie sich für ein Gerät mit mehr Komfort entscheiden – etwa besseres Verstehen in großen Runden, Bluetooth oder Akku – zahlen Sie die Differenz zum Kassenanteil selbst. Diesen Betrag nennen wir Ihnen vorher schriftlich, ohne Überraschungen.

Wie oft zahlt die Kasse ein neues Hörgerät?

In der Regel alle sechs Jahre. Wenn sich Ihr Hörvermögen vorher deutlich verändert oder ein Gerät nicht mehr reparabel ist, ist eine frühere Versorgung möglich.

Was ist mit privaten Kassen und Beihilfe?

Private Versicherungen und die Beihilfe erstatten je nach Tarif unterschiedlich viel, oft mehr als die gesetzlichen Kassen. Wir erstellen Ihnen einen Kostenvoranschlag, den Sie vorher einreichen können.

Zahlt die Berufsgenossenschaft?

Wenn Ihr Hörverlust berufsbedingt anerkannt ist, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Versorgung – häufig vollständig und auf höherem Niveau. Wir kennen den Ablauf und übernehmen den Schriftverkehr.

Gibt es eine Finanzierung?

Sprechen Sie uns an. Für höherwertige Versorgungen finden wir gemeinsam eine Lösung, die zu Ihrem Budget passt.

Lassen Sie uns Ihre Möglichkeiten durchrechnen.

Wir sagen Ihnen ehrlich, welche Versorgung zu Ihrem Hören und zu Ihrem Budget passt – auch wenn das die günstigste ist.